Am 02. April startet die diesjährige Sammelantragstellung, dabei ist auch die Antragstellung für die KULAP-Maßnahmen inbegriffen. Damit sich die Antragsteller entsprechend frühzeitig auf die Bedingungen und Optionen einstellen können, hat das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft folgende Inhalte veröffentlicht:
1. KULAP2014
Betriebe, die noch laufende Verpflichtungen des KULAP2014 -hier ausschließlich Ökolandbau- haben, können sowohl für die Einführungsförderung als auch für die Beibehaltungsförderung des Ökologischen Landbaus Anträge auf Ausdehnung stellen.
2. KULAP2022
Grundlage für die Antragstellung bilden die Förderrichtlinie KULAP2022 und der Entwurf der Ersten Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Förderrichtlinie KULAP2022.
Im Rahmen des KULAP2022 können Betriebe mit laufenden Verpflichtungen für die Maßnahmen Einführungs- (ÖL1) und Beibehaltungsförderung (ÖL2) des Ökologischen Landbaus sowie die Maßnahme Schlagteilung, Anträge auf Ausdehnung stellen.
- Anträge auf Maßnahmenwechsel: Maßnahme K1 – Artenreiches Grünland (6 Kennarten) in die Maßnahme ÖL2 – Beibehaltung Ökologischer Landbau
- Anträge auf Rotation für die Maßnahmen Ackerrandstreifen (RA), Schonstreifen (ST), Maßnahmen F1 und F3 des Feldhamsterschutzes
- Anträge auf Änderung der Leistungsparameter
- Anträge auf Wechsel der Managementauflagen bei den Maßnahmen Ackerrandstreifen (RA) und Feldhamsterschutz Stoppelbrache (F1)
- Einführung Ökologischer Landbau (neu ÖL3; 2 Jahre Laufzeit)
- Beibehaltungsförderung Ökologischer Landbau (4 Jahre Laufzeit)
- Schlagteilung (4 Jahre Laufzeit)
- Ackerrandstreifen (4 Jahre Laufzeit)
- Schonstreifen (4 Jahre Laufzeit)
- Rotmilanschutz (4 Jahre Laufzeit)
- Maßnahmen des Feldhamsterschutzes (5 Jahre Laufzeit)
- Streuobstpflege (5 Jahre Laufzeit)
Es gibt neue Maßnahmen für den Grünland-Biotopschutz die inhaltlich identisch zu den Maßnahmen M*, W* und H* sind und wegen der Finanzierung außerhalb des ELER separat umgesetzt werden müssen. In der Sache ändert sich für den Antragsteller nichts Wesentliches.
- Mahd (neu MG; 5 Jahre Laufzeit)
- Weide (neu WG; 5 Jahre Laufzeit)
- Hüteschafhaltung (neu HG; 5 Jahre Laufzeit)
Anträge für diese drei Maßnahmen sind ausschließlich auf Kulissenflächen bis zur Prioritätsstufe 4 zugelassen!
- Ganzjahresbeweidung (neu GG; 5 Jahre Laufzeit)
- Erschwernisstufe (neu BEG; 5 Jahre Laufzeit)
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Am 30. Januar fand vom Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum eine Schulung zur KULAP-Maßnahme E1 und E2 statt. Hintergrund sind die vielen eingegangenen Fragen zur Maßnahme selbst, aber auch zum Umgang des Erosionstools im Antragsportal PORTIA.
Mehr als 140 Teilnehmer, von Betrieben aber auch aus der Agrarverwaltung, sind den Ausführungen von Dr. Marcus Schindewolf und Karin Marschall gefolgt. Vorgestellt wurden zum einen die Inhalte und Zuwendungsvoraussetzungen der KULAP-Maßnahmen E1/E2 sowie die Unterschiede zur Vorgängermaßnahme A3. Im zweiten Teil gingen die beiden Referenten auf den Maßnahmenplaner im PORTIA ein und erläuterten seine Anwendung, die Berechnungen sowie mögliche Fallstricke. Zum Abschluss wurden häufig gestellte Fragen beantwortet.
Wer nicht an der Online-Schulung teilnehmen konnte, kann sich nun auf der Webinar-Plattform Edudip die Aufzeichnung der Schulungs-Veranstaltung anschauen. Hierzu muss nach dem Link-Aufruf die Email-Adresse angegeben werden. Zur Aufzeichnung geht es hier. Die Schulung beginnt ab 14:42 min und dauert ca. 1,5 Stunden.
Die gezeigte Power-Point-Präsentation wird zusätzlich auf die PORTIA-Seite unter Dokumente eingestellt.
In der gemeinsamen Sitzung der Fachausschüsse Agrarstruktur und Nebenerwerb am 23. Januar in Berlin standen die Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe (GAK), der Endspurt im Investitionsprogramm Landwirtschaft und der Start des Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung im Mittelpunkt.
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Fax: +49 (0)361 262 532 25
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